Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen ARTORIUS, vertreten durch Thomas Scislowski, Bussardweg 18, 41468 Neuss (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Beratungsleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen in den Bereichen IT-Transformation, Security Governance, Programm-Management und Interim Management.
(2) Art und Umfang der Leistungen werden im jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot festgelegt.
§ 3 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Reisekosten und Spesen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der zur Entscheidung in allen Projektfragen berechtigt ist.
(3) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die erforderlichen Abstimmungen und Freigaben zeitnah erfolgen.
§ 5 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
(3) Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) An den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.
(2) Vorbestehende Rechte, insbesondere an Methoden, Tools und Know-how des Auftragnehmers, bleiben beim Auftragnehmer.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag.
(2) Bei Verträgen ohne feste Laufzeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, die anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhalten.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.